Kleiner Unterhalt

Der kleine Unterhalt dient der Instandhaltung einer Wohnung durch den Mieter. Der Mieter ist laut Mietrecht verpflichtet, den kleinen Unterhalt nach Ortsgebrauch auszuführen. Damit sind die Mängel in der Wohnung angesprochen, die ohne Fachkenntnisse behoben werden können. Reinigungen oder Ausbesserungen, sowie kleine Arbeiten gehören zum kleinen Unterhalt in der Wohnung.
Wer führt die Behebung der Mängel aus?
Grundsätzlich ist der Mieter in der Pflicht, die Mängel zu beheben. Der Mieter kann dies selber ausführen. Ersatzteile für den kleinen Unterhalt gibt es in jedem Baumarkt. Natürlich darf der Mieter auch jemanden beauftragen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten zur Behebung der Mängel beim kleinen Unterhalt muss der Mieter selber tragen. Es gibt jedoch eine Kostengrenze, die üblicherweise 150 - 200 Franken nicht überschreiten sollte.
Was betrifft den kleinen Unterhalt?
Das Instandstellen von Schaltern und Steckdosen in der Wohnung. Das Entstopfen der Abläufe in Küche und Bad. Instandhalten von Türen, Schlössern und Scharnieren. Das Befestigen von losen Schrauben, Leisten und Abdeckungen.
Kleiner Unterhalt bei der Wohnungsabgabe?
Neben dem allgemeinen Zustand der Wohnung werden auch die kleinen Mängel aus dem Bereich kleiner Unterhalt geprüft. Dazu gehören speziell folgende Gegenstände, die ersetzt werden sollten:

  • Küche Backofen Backbleche
  • Küche Dampfabzug Filter
  • Bad Duschschlauch, Brause