Mietvertrag Wohnung

Sind Sie von allen Bewerbern vom Verwalter für die Wohnung ausgewählt worden, so erhalten Sie umgehend den neuen Mietvertrag zugestellt. Falls nötig, prüfen Sie noch einmal die Kündigungsfristen in Ihrem alten Mietvertrag. Nach der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, alten Vertrag per Einschreiben künden.

Beim neuen Vertrag haben Sie jedoch keine Möglichkeit, Einfluss auf den Inhalt zu nehmen. Die meisten Verträge von Verwaltungen sind so vorgedruckt und werden nicht auf die Wünsche von Mietern angepasst.

Einige Vermieter verwenden auch die Mietvertragsformulare von einem Verband. Trotzdem sind die Mietverträge in der ganzen Schweiz sehr unterschiedlich. Nur in den wichtigen Punkten stimmen die verschiedenen Mietverträge überein. Unterscheidungen sind jedoch regional oder kantonal vorhanden.
Mietzins
Im Mietvertrag steht der monatlich zu zahlende Mietzins. Dieser Mietzins wird auch als Nettomietzins bezeichnet, da der Betrag ohne Nebenkosten steht. Der Nettomietzins plus die Nebenkosten ergeben den gesamten monatlichen Mietbetrag. Dieser sollte mit dem aufgeführten Mietzins im Inserat und im Anmeldeformular für die Wohnung übereinstimmen.
Nebenkosten
Die Nebenkosten werden zum Mietzins hinzugerechnet und fallen ebenfalls monatlich an. Die Nebenkosten für Wohnungen werden pauschal oder akonto verrechnet.

Pauschal: Die Nebenkosten werden zu einem fixen Betrag abgerechnet und es folgt keine Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Der Pauschalbetrag wird aus dem Durchschnitt der Nebenkosten der letzten 3 Jahre berechnet. Es gibt keine Nach- oder Rückzahlungen.

Akonto: Die Nebenkosten werden zu einem geschätzten Betrag im Voraus einbezahlt und am Ende des Berechnungsjahres folgt eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Die einbezahlten Nebenkosten sollten die ungefähren Ausgaben decken. Zuviel bezahlte Beträge werden zurückerstattet und zu wenig einbezahlte Beträge werden nachgefordert.

Kündigungsfristen
Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist für Wohnungen 3 Monate. Möglich sind aber auch Mietverträge mit längeren Fristen.
Kündigungstermine
Die Kündigungstermine sind regional sehr unterschiedlich. In einigen Regionen sind die Termine auf das Ende jedes Kalendermonats, ausgenommen auf den 31. Dezember üblich.

Andernorts sind in den Mietverträgen nur zwei Kündigungstermine im Jahr aufgeführt, 31. März und 30. September. Andere Verträge wiederum beinhalten den 31. März, 30. Juni und 30. September als Kündigungstermine.
Mietzinsdaten
Heute werden in allen Mietverträgen die Daten für die Berechnung des Mietzinses festgehalten. Diese sind wichtig bei Mietzinssenkungen oder auch im Fall von Mietzinserhöhungen.

Es geht dabei um folgende Daten:

  • Referenzzinssatz in Prozenten
  • Landesindex der Konsumentenpreise in Punkten
  • Basis mit Jahreszahl
  • Kostensteigerungen berücksichtigt bis Datum

Mieterkaution / Depot
Vor der Schlüsselübergabe wird vom Verwalter eine Kaution, auch Depot genannt, verlangt. Die Höhe dieser Kaution steht im Mietvertrag. Es sind zwischen 1 und 3 Monatsmieten, die hinterlegt werden müssen. Oft wird auch noch die Art der Kaution festgelegt. Zum Beispiel ein Konto bei einer bestimmten Bank.
Mieterkaution Bank
Wird das Geld bei der Bank hinterlegt, so errichtet der Verwalter ein Mieterkautions-Sperrkonto auf Ihren Namen. Das Depot wird auf dieses Konto als Sicherheit hinterlegt und bleibt für beide Parteien bis zur Wohnungsrückgabe gesperrt.
Mieterkaution Versicherung
Verschiedene Versicherungen bieten das Depot auch als Sicherheit an. Sie müssen die geforderte Summe nicht als Kaution bei einer Bank hinterlegen und der Verwalter erhält von der Versicherung ein Zertifikat in der Höhe des Depots als Sicherheit.

Allerdings zahlen Sie einen einmaligen Betrag bei Vertragsabschluss an die Versicherung und eine jährliche Prämie, solange die Versicherung besteht. Bei einer längeren Laufzeit kann sich der auf den ersten Blick günstige Betrag jedoch summieren. Ob Sie sich für diese Lösung entscheiden, bleibt Ihnen überlassen.

Dazu gilt noch zu sagen, dass nicht alle Verwalter diese Variante der Mieterkaution akzeptieren. Die Versicherungen arbeiten in erster Linie mit den grossen Verwaltungen zusammen.
Allgemeine Bedingungen
Zusammen mit jedem Mietvertrag erhalten Sie die Allgemeinen Bedingungen. Viele Verwaltungen verwenden die Bedingungen von einem Verband. Diese Bedingungen regeln alle wichtigen Punkte im Detail. Wie zum Beispiel die Übergabe, den Gebrauch der Wohnung, Unterhaltspflicht und Haftung des Mieters, Mitteilungspflicht, Kündigung, Rückgabe, Heiz- und Nebenkosten und vieles mehr.
Hausordnung
Meistens wird die Hausordnung in den Allgemeinen Bedingungen direkt angehängt. In einem Mehrfamilienhaus regelt die Hausordnung das Zusammenleben unter den Mietern. Also Dinge wie Ordnung im Haus, Ruhezeiten, Benützung Waschküche etc. Bei Streitigkeiten ist die Hausordnung rechtsverbindlich.