Nebenkosten

Die Nebenkosten umfassen die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters, welche zum Gebrauch des Mietobjektes nötig sind. Also zum Beispiel Heizungskosten, Warmwasserkosten, Wassergebühren, Allgemeinstrom, Kehrichtgebühren, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hauswartung, Unterhalt Lift etc.

Was sind Nebenkosten?

Nicht alle Gebühren und Ausgaben sind auch Nebenkosten. Der Vermieter darf nur die tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Mietsache als Nebenkosten abrechnen. Diese Kosten sind definiert und tauchen in der Nebenkostenabrechnung auf. Alle anderen Ausgaben für den Unterhalt der Liegenschaft sind keine Nebenkosten. Die Nebenkosten werden im Mietvertrag als akonto oder pauschal aufgeführt. Bei einem pauschalen Abzug erhalten Sie keine Nebenkostenabrechnung.

Welches sind keine Nebenkosten?

Keine Nebenkosten sind Abgaben und Gebühren, die nur im Zusammenhang mit dem Eigentum der Liegenschaft stehen. Also Liegenschaftsabgaben und Steuern, Gebäudeversicherungen, Hypozinsen und so weiter. Keine Nebenkosten sind ebenfalls Reparaturen von Anlagen und Installationen am Gebäude oder die Neuanschaffung. Diese Kosten müssen immer vom Eigentümer selber getragen werden. Welches sind keine Nebenkosten.

Nebenkosten Abrechnung

Eine Nebenkostenabrechnung erhalten Sie nur bei akonto Zahlungen. Akonto Zahlungen sind Vorauszahlungen für die geschätzten Nebenkosten pro Monat. Sobald das Abrechnungsjahr beendet ist, wird die Verwaltung Ihnen eine definitive Abrechnung der Nebenkosten zustellen. Diese Abrechnung beinhaltet die Ablesung der Verbrauchsdaten, Zusammenstellung aller Nebenkosten, Verteilung der Kosten auf die Mietobjekte.

Sind Nebenkosten im Mietzins enthalten?
Grundsätzlich sollten die Nebenkosten im Mietvertrag separat aufgeführt sein. Die Nebenkosten sind entweder pauschal oder akonto zu bezahlen. Es steht also zum Beispiel:

Mietzins CHF 920.00
Nebenkosten CHF 180.00 pauschal oder akonto
Total pro Monat CHF 1100.00

Werden im Mietvertrag keine Nebenkosten erwähnt, so kann der Mieter laut Gesetz davon ausgehen, dass diese Kosten bereits im Mietzins enthalten sind.

Nebenkosten

Die Nebenkosten umfassen die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters, welche zum Gebrauch des Mietobjektes nötig sind. Also zum Beispiel Heizungskosten, Warmwasserkosten, Wassergebühren, Allgemeinstrom, Kehrichtgebühren, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hauswartung, Unterhalt Lift etc.

Nebenkosten pauschal

Die pauschalen Nebenkosten sind fix vereinbarte Kosten für jeden Monat. Sie erhalten nachträglich keine separate Abrechnung der Nebenkosten. Falls die Kosten höher oder tiefer ausfallen, gilt trotzdem der vereinbarte Betrag. Der Betrag der pauschalen Nebenkosten wird anhand des Durchschnitts der Ausgaben der letzten drei Jahre errechnet. Sie dürfen hier ebenfalls Einsicht in die Unterlagen verlangen.

Nebenkosten akonto

Bei Akontozahlungen erfolgt eine monatliche Zahlung an die zu erwartenden Nebenkosten. Die definitive Abrechnung der Kosten erfolgt erst nach Ablauf der Heiz- und Nebenkostenperiode. Je nachdem erhalten Sie Geld zurück oder Sie müssen noch nachzahlen. In die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten können Sie nach Zustellung der Rechnung Einsicht verlangen.

Verteilung

In jeder Liegenschaft findet eine Aufteilung der Kosten unter den Mietern statt. Bei der Aufteilung oder beim Verteilschlüssel wird zusätzlich noch zwischen neutralen oder verbrauchsabhängigen Kosten unterschieden.

Welche Kosten werden direkt vom Mieter bezahlt?

Nicht in den Leistungen der Miete enthalten sind Stromverbrauch in den vom Mieter genutzten Räumen, die Telefongebühren, Internet und natürlich die Radio- und Fernsehgebühren. Diese Kosten sind ausschliesslich durch den Mieter zu begleichen. Beim Kabel-TV kann es sein, dass die Kosten für ein Standardangebot bereits in den Nebenkosten enthalten sind.