Mieterschäden

Beim Zügeltermin entstehen immer wieder Diskussionen um Mieterschäden. Flecken auf dem Teppich, zerkratzte Tapeten oder ein beschädigtes Keramik-Lavabo. Wer bezahlt diese Schäden?

Normale Abnützung

Jeder Mieter, und sei er noch so gewissenhaft, hinterlässt diverse Spuren in einer Wohnung. An den Wänden, Böden und in der Küche und Bad sind gewisse Abnützungen sichtbar. Farbveränderungen hinter Bildern oder Möbeln sind in der Regel normale Abnützung. Der Mieter muss diese Abnützung also nicht bezahlen. Ebenso Löcher in den Wänden, die sorgfältig ausgebessert wurden. Die Kosten die für den normalen Gebrauch entstehen, sind im Mietzins bereits eingerechnet. Diese Kosten trägt der Vermieter selber.

Überdurchschnittliche Abnützung

Der Mieter ist für Schäden, welche durch überdurchschnittliche Abnützung entstehen, haftbar. Ebenso für fahrlässig oder mangelnder Sorgfalt verursachte Schäden. Werden z.B. Tapeten von Kindern bemalt oder hat das Lavabo einen Sprung, so gilt dies nicht als normale Abnützung. Für diese Schäden muss der Mieter aufkommen.

In solchen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung von Vorteil. Diese Versicherung übernimmt Mieterschäden, die durch Unachtsamkeit entstanden sind. Sind jedoch grobfahrlässige Mieterschäden entstanden, so werden die Versicherungsleistungen gekürzt oder sogar gestrichen. Beachten Sie auch den Selbstbehalt Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Lebensdauer

Alles in der Wohnung unterliegt einer gewissen Lebensdauer. Tapeten, Teppiche, Parkettboden, Küchengeräte, Badewanne, Lavabo usw. haben alle eine bestimmte Lebensdauer. Die Lebensdauer für einen Teppich beträgt zum Beispiel 10 Jahre. Muss der Teppich nach 5 Jahren wegen zu vielen Flecken, die nicht mehr gereinigt werden können, ersetzt werden, so beträgt die Restlaufzeit also noch 5 Jahre.

Der Teppich besitzt nun nur noch die Hälfte des ursprünglichen Wertes. Der Vermieter darf Ihnen oder Ihrer Versicherung nur noch die Hälfte der ursprünglichen Kosten verrechnen. Auf jeden Fall sollten Sie vor dem Akzeptieren einer Forderung ihre Versicherung kontaktieren. Oftmals erhalten Sie dort auch hilfreiche Ratschläge.

Beispiel Teppich

Kosten Teppich neu CHF 1250.00

Gesamte Laufzeit 10 Jahre
Ersatz nach 5 Jahren
Restlaufzeit noch 5 Jahre
CHF 1250.00 : 10 x 5 = CHF 625.00 (Ihre Kosten)

Brandschaden

Ein Brand in einer Wohnung gehört zu den ernsten Angelegenheiten, selbst wenn dabei nur ein Sachschaden entstanden ist. Die Zahl der Wohnungsbrände, steigt während den Adventstagen regelmässig an.