Wohnungsrückgabe

Überprüfen Sie Ihre Wohnung bereits einige Wochen vor der Rückgabe auf Mängel und Beschädigungen. Listen Sie alles auf und prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung für die Kosten der Reparaturen in Ihrer Wohnung aufkommt. Melden Sie einen Schaden bei der Versicherung / Verwaltung an.

Für welche Mängel sind Sie überhaupt haftbar und wie muss der Zustand sein?

Rückgabe

Der Aufwand für die Rückgabe der Wohnung hängt stark von der Grösse ab. Je mehr Zimmer, je mehr Arbeit mit der Zustandsprüfung. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit den Vorbereitungen der Wohnungsrückgabe.

Auf einwandfreien Zustand prüfen

  • Rolladen, Storen Aufzugsgurten in schlechtem Zustand ersetzen, defekte Kurbelrückhalter ersetzen
  • Wasserhahnen auf Dichtheit prüfen, Dichtungen ersetzen
  • Abläufe entstopfen und reinigen
  • Kochplatten nicht verzogen und keine Risse
  • Gasherd Brennerpilz und Brennerrost reinigen / evt. ersetzen
  • Kuchenblech und Gitterrost, falls Flecken vorhanden ersetzen
  • Geschirrspüler Service durchführen, defekte Teile ersetzen
  • Abzug Filtermatten oder Aktivekohlefilter ersetzen
  • Zahngläser, Seifenschale evt. ersetzen
  • WC Sitz und Deckel evt. ersetzen
  • Duschschlauch mit Brause evt. ersetzen
  • Cheminée Reinigung durch Kaminfeger
  • Balkon, Sitzplatz bei Blumentrögen, Erde entfernen, Sitzplatz und Balkon jäten und entmoosen
  • Allgemein defekte Sicherungen, Neonröhren, Starter, Lampengläser, Glühbirnen, Steckdosen, Schalter, TV-Anschlüsse, ersetzen, defekte Türschlösser reparieren

Auf Vollständigkeit kontrollieren

  • Kühlschrank Eiswürfelfach / Eisbecher / Tablar / Schublade, Funktion Innenbeleuchtung, Gebrauchsanweisung
  • Backofen Ofenbleche / Gitterrost / Grillzubehör, Funktion Innenbeleuchtung, Gebrauchsanweisung
  • Geschirrspüler rostige Körbe ersetzen, Gebrauchsanweisung
  • Steamer Gitterrost, Funktion Innenbeleuchtung, Gebrauchsanweisung
  • Mikrowelle Funktion Innenbeleuchtung, Gebrauchsanweisung
  • Küchenschränke Tablar / Befestigungen / Spezialhalterungen
  • Einbauschränke Tablare / Befestigungen / Kleiderstangen
  • Türen, Schlüssel für Schlösser

Entfernen

  • Kleber, Folien und Hacken
  • Schrank Tablarpapiere
  • Nägel und Schrauben (Löcher zuspachteln, Farbton beachten)
  • Eigene Installationen entfernen
  • Eigene Tapeten oder Teppiche entfernen (sofern diese nicht vom neuen Mieter übernommen werden)

Entkalken

  • Wasserhahnen mit Reduzierdüse (Neoperl)
  • Chromstahl- und Edelstahlteile bei Waschbecken, Badewanne, Dusche etc.
  • Stöpsel und Abläufe im Waschbecken, Küche und Badezimmer
  • WC Spülkasten
  • Geschirrspüler

Besonderes
Fehlen Ihnen Artikel von dieser Liste, so sollten Sie diese sofort bestellen. Allenfalls mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen. Dies gilt ebenfalls bei Beschädigungen, die durch einen Handwerker repariert werden müssen.
Normale Abnützung
Als normale Abnützung wird zum Beispiel der Lichtschatten hinter Bildern und Möbel bezeichnet. Also unvermeidliche Abnützungen bei einer sorgfältigen Wohnungspflege.
Übermässige Abnützung
Bei übermässiger Abnützung und zur Weiterverrechnung gelten die Richtlinien der paritätischen Lebensdauertabelle des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes und des Schweizerischen Mieterverbandes. Diese Tabelle ist auch Grundlage bei Gerichtsfällen.
Wohnungsrückgabe
Vereinbaren Sie mit dem Verwalter die Wohnungsabgabe etwa 2 Wochen im Voraus. Im Normalfall muss die Wohnung am Abgabetag bis spätestens um 12.00 Uhr in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Klären Sie mit dem Verwalter, wer die Strom-, Wasser- und Gasablesung auf den Umzugstermin bestellt.