Wohnung kaufen

Der Schritt zu einer eigenen Wohnung muss gut überlegt sein. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wird meistens auch ein Darlehen (Hypothek) aufgenommen. Das Darlehen verpflichtet Sie in jedem Fall zu zeitlich festgelegten Zinszahlungen und eventuell auch Amortisationen.
Wohnungsbesichtigung
Der erste Schritt ist immer die Besichtigung der Wohnung. Bei einer Wohnungsbesichtigung stellt sich schnell heraus, ob die Wohnung Ihren Anforderungen entspricht. Gehen Sie bei Ihren Vorstellungen keine Kompromisse ein! Gefällt Ihnen die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr, so kann der Kauf nicht rückgängig gemacht werden. Und ein Wiederverkauf der Wohnung nach kurzer Zeit kann sich finanziell in einem Verlust auswirken.

Grundbuchauszug

Entspricht die Wohnung Ihren Vorstellungen, so verlangen Sie eine Kopie des Grundbuchauszugs. Einen Auszug erhalten Sie bei allen fertig erstellten Eigentumswohnungen. Im Grundbuchauszug finden Sie alle wichtigen Daten wie Eigentümer, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Wertquote etc.

Steuerwert
Der Steuerwert der Wohnung wird vom Steueramt der entsprechenden Gemeinde aufgrund einer Schätzung festgelegt. Im Auszug sehen Sie nicht nur den Steuerwert, sondern auch den Mietwert. Der Mietwert wird auch als Eigenmietwert bezeichnet und muss versteuert werden.
Stockwerkeigentümer Reglement
Jeder Käufer einer Eigentumswohnung erhält ein Reglement für Stockwerkeigentümer. Das Reglement gibt detailliert Aufschluss über die Regelungen innerhalb der Gemeinschaft. Die Bedingungen im Reglement sind je nach Stockwerkeigentümergemeinschaft sehr unterschiedlich. Verlangen Sie deshalb zum Voraus ein Reglement und studieren Sie Bedingungen darin.
Protokoll Versammlung
Bei einer bereits älteren Stockwerkeigentümergemeinschaft, können Sie vom Verkäufer das letzte Protokoll der Jahresversammlung verlangen. Darin stehen die Traktanden der letzten Sitzung. So haben Sie die Möglichkeit nachzulesen, worüber die Gemeinschaft diskutiert, welche Unterhaltsarbeiten angegangen werden und was sonst noch ansteht.
Jahresrechnung und Budget
Bei einer älteren Eigentümergemeinschaft dürfen Sie auch die Jahresrechnung und das Budget verlangen. In der Jahresrechnung sehen Sie alle Ausgaben vom abgelaufenen Verrechnungsjahr. Das Verrechnungsjahr dauert meistens vom 01.07 bis 30.06. Daneben finden Sie die Kostenverteilung unter den Eigentümern. Im Budget geht es um das neue Verrechnungsjahr und die kommenden Aufwendungen.
Versicherung
Die obligatorischen Versicherungen wie Haftpflicht und Gebäudeversicherung wird über die Verwaltung der Stockwerkeigentümer abgewickelt und in der Jahresrechnung belastet. Einen zusätzlichen Versicherungsschutz sollten Sie für Ihr Mobiliar abschliessen. Falls Sie noch nicht im Besitz einer Hausratversicherung sind, wenden Sie sich direkt an eine Versicherung.
Gefahrenkarte
Jedes Gebäude kann in einer Gefahrenzone gebaut worden sein. Für einen Laien ist dies nicht offensichtlich erkennbar. Damit Sie Ihr Kapital in einem sicheren Haus anlegen, prüfen Sie die entsprechende Gefahrenkarte.